Biodiversität

Der Standard ESRS E4 im Fokus

Im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung müssen Unternehmen zu nicht-finanziellen Aspekten ihrer Geschäftsführung Stellung beziehen. Dabei muss auf alle ESG-Bereiche eingegangen werden. ESG steht für „Environment“, „Social“ und „Governance“. Unter den ESG-Bereichen sammeln sich einzelne Bausteine, die European Sustainability Reporting Standards kurz ESRS. Jeder ESRS-Baustein fokussiert einen Themenbereich. Biodiversität und Ökosysteme wird im ESRS E4 behandelt. Diese Natur-Aspekte sind allerdings mit anderen Themenbereichen eng verknüpft, weshalb sich im Standard einige Querverweise befinden.

Viele Unternehmen werden im Zuge Ihrer Wesentlichkeitsanalyse feststellen, dass sie sich mit dem Aspekt Biodiversität und Ökosysteme auseinander setzten müssen. Wir haben hier für euch den Baustein ESRS E4 zusammengefasst, um euch einen Überblick zu geben.

Was ist das Ziel des Bausteins ESRS E4 (Biodiversität und Ökosysteme)?

Unternehmen haben eine Berichtspflicht im Zusammenhang mit Land-, Süßwasser- und Meereshabitaten, Ökosystemen und damit verbundenen Tier- und Pflanzenarten, einschließlich der Vielfalt innerhalb und zwischen den Arten und Ökosystemen und ihrer Wechselbeziehung mit einheimischen und betroffenen Gemeinschaften.

Der Standard fordert kurz gesagt alle Wechselwirkungen offenzulegen, die das Unternehmen mit Natur hat und wie sich das auf Tiere, Pflanzen und Menschen in den jeweiligen Ökosystemen auswirkt.

Worüber muss im Rahmen des ESRS E4 von Unternehmen berichtet werden?

Teil 1: Generelle Offenlegungen

Der Teil E4-1 beschreibt die Anforderungen an einen Übergangsplan, den Unternehmen vorlegen sollten. Dieser soll eine Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und Geschäftsmodell darlegen. Der Plan ist nicht verpflichtend, aber empfohlen. Unternehmen zeigen damit, dass sie sich an Zielen der EU und internationalen Biodiversitätsabkommen orientieren.

Dieser Plan soll sicherstellen, dass das Geschäftsmodell und die Strategie im Einklang mit den planetarischen Grenzen, der Integrität der Biosphäre, dem Wandel der Landsysteme sowie den relevanten Zielen der EU-Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bis 2030 stehen. Dabei ist es erforderlich, dass der Übergangsplan machbar ist. Das Unternehmen muss, deshalb erläutern, wie die Strategie und das Geschäftsmodell entsprechend angepasst werden. Zudem sollte angegeben werden, ob die Verwaltungs-, Management- und Aufsichtsorgane den Übergangsplan zugestimmt haben.

Der darauffolgende Abschnitt der Verordnung (SBM-3-E4) rückt Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell in den Vordergrund.

Das Unternehmen sollte die Widerstandsfähigkeit der Strategie und des Geschäftsmodells in Bezug auf biologische Vielfalt und Ökosystxeme beschreiben. Unternehmen müssen also eine Resilienzanalyse erstellen. Diese muss einen Zeitrahmen beinhalten und offenlegen von welchen zentralen Annahmen ausgegangen wurde. Insbesondere sollte auf die Beteiligung von Interessensgruppen wert gelegt werden.

Unter Bezugnahme auf IRO-1-E4 wird eine Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen gefordert.

Das Unternehmen sollte erläutern, wie Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen identifiziert und bewertet werden. Dabei sollte beispielsweise aufgeführt werden, ob und auf welche Weise die realen und potenziellen Auswirkungen auf sowie die Abhängigkeiten von biologischer Vielfalt und Ökosystemen an den eigenen Standorten und in der gesamten Wertschöpfungskette ermittelt und bewertet wurden.

Teil 2: Auswirkungen, Risiken und Chancen

Im Abschnitt E4-2 geht es um Richtlinien in Bezug auf Biodiversität und Ökosysteme.

Hier muss beschrieben werden, welche Richtlinien zum Management der bedeutenden Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Biodiversität und Ökosystemen festgelegt werden. Es ist wichtig, dass auch berücksichtigt wird, wie sich diese Richtlinien auf die Produktion, Beschaffung oder den Verbrauch von Rohstoffen auswirken. Ziel ist es, dass Ökosysteme so bewirtschaftet werden, dass biologische Vielfalt erhalten oder verbessert wird. Die festgelegten Richtlinien müssen die Grundlage dafür bilden.

E4-3 zielt auf die Beschreibung von Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen ab.

Das Unternehmen sollte über die getroffenen Maßnahmen im Bereich der biologischen Vielfalt und Ökosysteme sowie die für die Umsetzung bereitgestellten Ressourcen berichten. Hierbei ist auch anzugeben, ob Ausgleichsmaßnahmen für die biologische Vielfalt Teil der geplanten oder bereits umgesetzten Maßnahmen des Unternehmens sind. Zusätzlich zur Beschreibung ist zu erläutern, ob die Maßnahmen einmalig oder dauerhaft angelegt sind.

Teil 3: Parameter

Im letzten Teil der Verordnung geht es um konkrete Parameter und Metriken zur Wechselwirkung mit der Natur.  

Im Abschnitt E4-4 wird beschrieben, wie Unternehmen ihre Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen offenlegen sollen.

Entscheidend ist, dass diese Ziele mit Informationen zu den Fortschritten und der Verfolgung ihrer Wirksamkeit erläutert werden. Es ist ebenfalls wichtig zu berichten, ob für jedes Ziel spezifische Termine und Meilensteine festgelegt wurden. Die Ziele werden bestenfalls an ökologischen Schwellenwerte ausgerichtet, um sicherzustellen, dass diese auf fundierten wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren können.

Unter E4-5 geht es nun konkret um die Auswirkungsparameter (Metriken) im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen.

Falls das Unternehmen Standorte in oder in der Nähe von biodiversitätssensiblen Gebieten hat, die negativ beeinflusst werden, ist die Anzahl und Fläche der im Eigentum stehenden, gepachteten oder verwalteten Standorte in der Nähe dieser Schutzgebiete anzugeben. Das Unternehmen sollte feststellen können, ob es eine Wechselwirkung mit Natur gibt, welche dazu führt, dass sich der Bestand einer Art verändert.

Ganz im Sinne der doppelten Wesentlichkeit, soll gemäß des letzten Abschnitts E4-6 auch auf die zu erwartenden finanziellen Auswirkungen durch Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen eingegangen werden. Dazu ist eine Quantifizierung der möglichen finanziellen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens in monetären Werten vorgesehen.

Appendix

Grundbegriffe, hilfreiche Frameworks und Tools sind im Appendix beschrieben. Der Appendix hat eine gleichwertige Relevanz, wie die vorherigen Teile und gilt ebenso als Grundlage für die Berichterstattung.

Wir hoffen, dieser Artikel hat euch einen ersten guten Überblick über den Standard ESRS E4 verschafft. Hier geht es zu unserem kostenlosen Einführungswebinar:

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